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Haftungsverzicht  & Eigenverantwortlichkeit des Teilnehmers*

Die Teilnahme an Veranstaltungen von Bike-Coaching (nachfolgend ggf. auch "Veranstalter" genannt) erfolgt vollständig auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer ist selbst für die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften der befahrenen Länder im Straßenverkehr (wie bspw. StVO in Deutschland) sowie für den einwandfreien technischen und fahrsicheren Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich.
 

Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein und auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teilzunehmen mit einem Motorrad, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Er fährt auch dann eigenverantwortlich, wenn er dem Bike-Coaching-Guide folgt. Im Falle einer Kontrolle durch die Polizei hat der Teilnehmer in jedem Fall selbst für die Konformität und Legalität seines Fahrzeugs im Straßenverkehr zu sorgen.
 

Die Teilnahme setzt eine gute psychische und physische Konstitution voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Wegstrecken oder Straßenpassagen zu fahren, welche ihm zu schwierig erscheinen, auch wenn der Bike-Coaching-Guide diese Strecke fährt. Der Teilnehmer folgt dem Bike-Coaching Guide über die gesamte Laufzeit der Veranstaltung eigenverantwortlich. Für alle Veranstaltungen, die Bike-Coaching anbietet, auch im Ausland, ist das Beherrschen des Motorrades in engen und unübersichtlichen Kurven erforderlich.
 

Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr und sollte Schutzausrüstung tragen. Des Weiteren sind die in den einzelnen Ländern gültigen Verkehrsgesetze zu beachten. Gruppenregeln, auf die vor Antritt der Fahrt hingewiesen werden, sind unbedingt zu beachten. Eine Nichtbefolgung und die daraus resultierende Gefährdung der anderen Coachingteilnehmer können zum fristlosen Ausschluss des Coachings führen. Einen Ersatzanspruch hat der Ausgeschlossene in diesem Fall nicht. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
 

Aus witterungsbedingten Gründen kann Bike-Coaching die Motorradtouren ändern oder aus Sicherheitsgründen sogar ausfallen lassen. Bike-Coaching ist in diesem Fall verpflichtet, ein alternatives Coaching anzubieten, das der ausgefallenen Leistung entspricht. Für witterungsbedingte Ausfälle oder Änderungen haftet Bike-Coaching jedoch nicht.
 

Der Teilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Bike-Coaching-Guide folgt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz.
 

Der Teilnehmer verzichtet gegenüber Bike-Coaching, deren Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der Veranstaltung betrauten Guides (Instruktoren, Tourguides), Helfern, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Veranstaltung entstehen (wie bspw. Beschädigungen am Fahrzeug/Diebstahl). Dieser Verzicht wird auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden haftet Bike-Coaching auch bei Teilnahme ihrer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht für das Verschulden des die Fremdleistung erbringenden Veranstalters.
 

Ein Schadenersatzanspruch gegen Bike-Coaching ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Der Teilnehmer stellt Bike-Coaching und deren Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mit verursachten Schadenereignis geltend gemacht werden. Die Haftung für vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Bike-Coaching bleibt davon unberührt. Soweit Bike-Coaching die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderen Dritten in Anspruch nimmt, steht Bike-Coaching lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein.
 

Bike-Coaching übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass das generelle Fahren eines Motorrads im Straßenverkehr gefährlich ist und die Gefahren auch während einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenverkehr nicht ausgeschlossen werden können.
 

Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Unterschrift auf diesem Dokument den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Bike Coaching beruhen und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Bike-Coaching beruhen.
 

Versicherungen*:

Im Leistungs- und Veranstaltungsumfang aller angebotenen Veranstaltungen sind keine Versicherungen enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktritts-, Unfall-, Auslandskranken- oder Krankenrückholversicherung und eines Fahrzeug-Schutzbriefes werden von Bike-Coaching ausdrücklich empfohlen. Der Veranstalter und die Buchungsstellen sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
 

Datenschutz zu Bild und Filmmaterial*:

Der Teilnehmer erteilt Bike-Coaching sowie evtl. beauftragten Dritten (z.B. Fotografen) die Erlaubnis, während der Veranstaltung erstellte Fotografien und Videomaterial, auf denen der Teilnehmer erkennbar ist für Werbe- und Informationszwecke, sowie die Veröffentlichung im Internet, zu nutzen. Die erstellten Fotos und Videos werden von Bike-Coaching den Teilnehmern zugänglich gemacht. Der Teilnehmer kann diese Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ein Widerruf ist an marvin@bike-coaching.de zu richten.

Anerkennung des Dokuments durch den Teilnehmer*:

Dieses Dokument muss vor Antritt einer jeden Veranstaltung von jedem Teilnehmer ausgefüllt und unterschrieben werden und wird von Bike-Coaching in einer Akte als Beweis für die vollständige und vollumfängliche Anerkennung des Haftungsverzichts, der Information zu Versicherungen und Informationen zu Bild- und Filmmaterial aufbewahrt.

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*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Die Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

Haftungsverzicht: Info
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